Barrierefreiheit für Online Shops [Checkliste]
Lesedauer ca. 3 MinutenAlles, was Sie über das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 2025 für Ihren Online-Shop wissen sollten. Erfahren Sie hier, was auf Sie als Webshop-Betreiber:in zukommt und wie Sie prüfen, ob Ihr Webshop für Barrierefreiheit optimiert werden sollte.
Barrierefreiheit im E-Commerce: ein kurzer Überblick
Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Gesetz betrifft sogenannte »Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr«. Dies betrifft unter anderem Webshops und Apps im E-Commerce sowie auch Online-Termin-Buchungstools und Websites, welche digitale Mitgliedschaften (Abos) anbieten.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Mitarbeitende angestellt haben und maximal einen Jahresumsatz von 2 Mio. EUR vorweisen. Wichtig: Es wird der gesamte Umsatz (bzw. die Bilanzsumme) des Betriebes herangezogen.
Auch eine »unverhältnismäßige Belastung« kann als Ausnahme gelten, z. B. wenn die Anpassung mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre. Diese Beurteilung sollte jedoch dokumentiert werden.
Auch Archive und Medien sowie Dokumente, welche vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht vom Gesetz betroffen. Sie müssen also nicht rückwirkend Ihre Unterlagen aufbereiten oder Videos neu synchronisieren.
Was sollte ich als Online-Shop Betreiber:in jetzt tun?
Lassen Sie Ihren Webshop prüfen – am besten von zertifizierten Web Accessibility Expert:innen. Sie können mit der Checkliste unten im Beitrag selbst eine erste Einschätzung vornehmen, ob Handlungsbedarf besteht.
Was zeichnet barrierefreie Online-Shops aus?
Eine Website oder ein Shop, der bereits den Web Accessibility Guidelines entspricht, kann auch anhand einer Barrierefreiheitserklärung in der Fußzeile der Webseite und/oder einem entsprechenden Gütesiegel, wie ein WACA-Zertifikat, erkannt werden.
Checkliste: Ist mein Webshop barrierefrei?
Dabei stellen wir uns folgende Leitfragen:
- Haben alle relevanten Bilder wie Produktfotos aussagekräftige Alternativtexte?
- Verfügen Text, Steuerelemente & Co. über einen ausreichenden Kontrast?
- Tun die Elemente, was ich von diesen erwarte (z.B. wenn ich einen Link oder Button klicke)?
- Ist eine Navigation ohne Maus möglich? Das können Sie selbst probieren: Legen Sie die Maus weg und drücken Sie »Tabulator«. Im Idealfall springt die Anzeige von Link zu Link.
- Haben die Audio/Video-Elemente Untertitel und/oder Transkripte?
- Ist das HTML dieser Seiten richtig strukturiert?
Sind Überschriften in der richtigen Reihenfolge?
Werden Aufzählungen als solche gekennzeichnet? - Lassen die Elemente dem/der Nutzer:in ausreichend Zeit, um zu lesen/bedienen?
- Können alle Inhalte von Maschinen wie einem Screenreader gelesen werden?
- Kann der Online-Einkauf komplett mit assistiven Hilfsmitteln (z.B. per Sprachsteuerung) abgewickelt werden?
Zusammenfassung
Speziell für Sie als Webshop-Betreiber:innen heißt es nun: Handeln. Das Team von Q2E unterstützt Sie dabei gerne und schafft einen Überblick über die nötigen Schritte. Warum ist dies wichtig? Sie vergrößern Ihre Zielgruppe und sorgen für zufriedene Nutzer:innen. Auch Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webshops deutlich besser. Ein Win-Win also.
In unserem anderen Blogartikel haben wir bereits ausführlich das Barrierefreiheitsgesetz erläutert und einen Überblick verschafft.