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Barrierefreiheit: Web-Zugänglichkeits-Gesetz

10.11.2021 • aktualisiert am 20.12.2024
Lesedauer ca. 1 Minute

Weißes Rollstuhlfahrer-Symbol auf türkisblauem Hintergrund
Photo by Tim Mossholder on Unsplash
Anfang Juli 2019 wurde im Nationalrat das »Web-Zugänglichkeits-Gesetz« beschlossen. Österreich geht damit einen Schritt in Richtung verstärkter Barrierefreiheit und damit verstärkter Zugänglichkeit von Online-Angeboten für alle Menschen.

Über das Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Websites und mobile Anwendungen sollen für alle NutzerInnen zugänglich gestaltet werden. NutzerInnen haben hier die Möglichkeit, »Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen anzuzeigen und deren Beseitigung durchzusetzen.«

Geltend ist das Gesetz für alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, »sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift (bestimmte Webinhalte wie Online-Kartenmaterial oder Extranet sind ausgenommen, teilweise mit zeitlicher Beschränkung).«

Als Agentur begrüßen wir diesen Schritt, da wir auf Accessibility verstärkt aufmerksam machen möchten, weil wir von der Bedeutsamkeit des Themas überzeugt sind.

zum Gesetzestext

Webprojekte nach dem WZG

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