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Ein KI generiertes Bild von Q2E Mitarbeitenden in einem futuristischen Büro

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte 2026

Worauf Sie bei KI-Inhalten achten müssen


veröffentlicht: 13.07.2026
Lesedauer: ca. 5 Minuten

Kaum ein Weg führt an der KI vorbei – auch nicht für Unternehmer:innen. Schnell verfasste Beitragstexte, in Sekunden generierte Social-Media-Beiträge samt Bild verlocken zum Einsatz von KI wie ChatGPT, Claude und Co. Die neue EU-KI-Verordnung (AI Act) schreibt ab August 2026 konkrete Transparenzpflichten vor.

Wir verraten in diesem Guide, was und wie gekennzeichnet werden soll, damit Sie Ihren Content rechtssicher veröffentlichen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Auch rückwirkend: Bereits erstellte Inhalte zählen mit, wenn sie ab diesem Tag veröffentlicht werden.
  • Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
  • Betroffen sind Deepfakes, Texte mit öffentlicher Relevanz, Chatbots sowie KI-generierte Videos und Tonaufnahmen.
  • Ein allgemeiner Hinweis im Footer reicht nicht. Jeder Inhalt braucht seine eigene Kennzeichnung, direkt am Bild, im Video oder im Text.
  • Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Kurze Faustregel


Wenn Sie KI nur als Entwurfshilfe nutzen und Beiträge fachlich prüfen, überarbeiten und selbst verantworten, sind Sie oft auf der sicheren Seite. Wenn Sie einen KI-Text oder ein KI-Bild praktisch unverändert veröffentlichen, sollten Sie mit einer Kennzeichnung rechnen.

Der Stichtag für die Kennzeichnungspflicht: 2. August 2026

Ab diesem Datum müssen bestimmte KI-Inhalte zwingend gekennzeichnet werden. Auch wenn die Inhalte vorher erstellt wurden. Alle betroffenen Bilder oder Texte, die bereits vorab vorbereitet wurden und ab 2. August 2026 veröffentlicht werden (z.B. ein Reposting oder Reupload), fallen auch darunter. Grundlage ist die EU-KI-Verordnung (AI Act), ein zentraler rechtlicher Rahmen innerhalb der Europäischen Union mit dem Ziel, dass KI-Systeme transparent eingesetzt werden. Der erste Teil wurde bereits 2024 verabschiedet und unterscheidet KI-Systeme in verschiedenen Risikostufen. Der neueste Teil, nämlich Artikel 50, umfasst die Transparenzregeln mit umfassenden Kennzeichnungspflichten.Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Was muss gekennzeichnet werden?

1

Deepfakes (Bilder)

Ein Deepfake liegt dann vor, wenn KI-Inhalte echten Personen, Orten oder Ereignissen so stark ähneln, dass ein Betrachter sie fälschlicherweise für echt halten könnte. Das kann sein: ein KI-generiertes Gruppenfoto vom Q2E-Team in den Dressen der österreichischen Fußball-Nationalmannschaft oder eine täuschend echt wirkende Baustelle, welche gerne als Symbolfoto verwendet werden.

Gelten auch Ausnahmen für die KI-Kennzeichnungspflicht von Bildern?

Ja, synthetische Welten oder Comic-Stile, welche offensichtlich nicht real sind, müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Auch satirische Inhalte sind nicht betroffen.
Rein privat genutzte KI-Deepfakes müssen ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Aber um die eigene Familie oder Freunde nicht zu sehr in die Irre zu führen, sollten Sie es zumindest dazu sagen... 😉
2

Texte mit öffentlicher Relevanz

KI-Texte müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren (z. B. politische Debatten, öffentliche Sicherheit).

Werden z.B. Blogbeiträge vollständig mit KI generiert, entfällt ohne Prüfung und Redigierung durch einen Menschen auch das Urheberrecht (und er muss gekennzeichnet werden). Sie sollten daher jeden Text immer entsprechend überarbeiten.

3

Chatbots

Wird ein interaktives KI-System, wie eben ein Chatbot angeboten, müssen User ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass sie mit einer KI interagieren.
4

Video und Ton

Auch KI-generierte/optimierte Videos oder Tonspuren (z.B. KI-Podcasts) müssen gekennzeichnet werden.

Bei KI-Avataren gilt: Auch hier muss erkennbar sein, wenn die Gefahr besteht, dass jemand diesen KI-Influencer mit einer echten Person verwechseln könnte.

KI-generierte Werbung

Die Gefahr der Irreführung


Werden Produktbilder mit KI »aufgehübscht«, kann dies im Zweifel als irreführende Werbung gewertet werden. Achten Sie daher bei der Bildoptimierung darauf, dass die Eigenschaften bzw. das Produkt nicht maßgeblich verändert werden.

Fake-Geschäftsräume täuscht ebenfalls über wesentliche Merkmale hinweg und ist ebenfalls wettbewerbswidrig. Auf Promis, die mithilfe von KI für Ihr Produkt werben, soll man ebenfalls verzichten (Betrug).

Wer mit Halluzinationen der KI wirbt, welche falsche Fakten erfindet, macht sich ebenfalls haftbar.

Wie muss ich Deepfakes und Co. nun kennzeichnen?

Mögliche Formulierungen für die Kennzeichnung

  • "KI-generiert"
  • "Dieser Inhalt wurde mit KI erzeugt"
  • "Erstellt mit Hilfe von KI" > unser Favorit, da dieser Hinweis für alle Inhalte genutzt werden kann
  • "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt"
  • "Sie sprechen mit einem KI-Assistenten" (bei Chatbots)
Die Europäische Kommission bietet zudem eigene Labels an, die man für KI-generierte Inhalte nutzen kann. Diese Labels sind nicht verpflichtend.

Bitte nicht: allgemeiner Disclaimer

Ein allgemeiner Hinweis im Footer oder Impressum der Website zählt nicht, es muss jeder Inhalt selbst entsprechend gekennzeichnet werden.

  • Bilder

    Der Hinweis sollte gut sichtbar im Bild ersichtlich sein. Auf der Website kann man dafür den Bilduntertitel des jeweiligen Bildes nutzen.
  • Videos

    Platzieren Sie einen gut sichtbaren, klaren Hinweis zu Beginn des Videos. Optional kann dieser auch dauerhaft eingeblendet werden oder im Abspann ergänzt werden. Achten Sie darauf, dass der Hinweis nicht verdeckt wird.

    Bei Live-Videos sollte der Hinweis durchgehend sichtbar sein.

    Auf Social Media wie Instagram, Facebook oder TikTok gibt es zudem einen Regler in der Beitragserstellung, den man nutzen sollte. Dieser kann auch für KI-generierte Texte oder Bilder genutzt werden.

  • Ton/ Audio

    Bei kurzen Audioclips unter 30 Sekunden reicht ein kurzer gesprochener Hinweis (z.B. "Diese Aufnahme wurde durch KI erstellt") zu Beginn. Längere Tonspuren müssen auch in der Mitte und am Ende nochmal mit dem Hinweis versehen werden.
  • Texte mit öffentlicher Relevanz

    Platzieren Sie den Hinweis am Anfang oder Ende des Textes oder Beitrages. Wir empfehlen immer die gleiche Stelle auf der Seite zu nutzen bzw. eine ungeprüfte 1-zu-1-Übernahme des generierten Inhaltes zu vermeiden.

Fragen aus der Praxis rund um die KI-Kennzeichnung



Aufgrund der Tatsache, dass hier auf dem Bild mithilfe von KI eine Person generiert wurde, die fälschlicherweise für echt gehalten werden könnte, sollte das Bild gekennzeichnet werden.

Auch wenn auf dem Bild die (mithilfe von KI) generierten Gesichter der Personen (Kund:innen) nicht gänzlich sichtbar sind, könnten diese fälschlicherweise für echt gehalten werden, weshalb wir eine Kennzeichnung mit „Mit KI ergänzt“ empfehlen.

Ja, Sie sollten diese Bilder kennzeichnen, wenn es echten Personen, Gegenständen oder Orten so stark ähnelt, dass ein/e Betrachter:in es fälschlicherweise für echt halten könnte.

Das sollten Sie kennzeichnen, um eine mögliche Irreführung zu vermeiden (z.B. "Hintergrund mit KI erstellt"). Achten Sie auch darauf, dass die Bilder der Produkte im Online-Shop nicht etwas suggerieren, das es gar nicht gibt.

Sobald der Text durch eine Person geprüft wird bzw. jemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt grundsätzlich die Kennzeichnungspflicht.

Wenn Sie einen KI-Text oder ein KI-Bild praktisch unverändert veröffentlichen, sollten Sie mit einer Kennzeichnung rechnen.

Wichtig ist die Einschätzung, ob die Texte von "öffentlichem Interesse" sind. Handelt es sich also um Inhalte aus den Kategorien Politik, öffentliche Sicherheit, gesellschaftliche Debatten oder Nachrichten, dann müssen diese Texte (egal ob es sich um einzelne handelt oder nicht) gekennzeichnet werden, sofern sie unverändert veröffentlicht wurden.

Sobald eine Person die Inhalte prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht wieder.

Da Sie den Entwurf geprüft und bearbeitet haben und somit die redaktionelle Verantwortung tragen, müssen Sie den Text nach der KI-Verordnung nicht als KI-generiert kennzeichnen.

Zudem unterliegen rein informative oder werbliche Blogbeiträge zu allgemeinen Unternehmensthemen dieser spezifischen Pflicht der KI-Verordnung meist gar nicht.

Gibt's dazu noch mehr zu erfahren? – Ja, klar!

Den Überblick über die aktuellen KI-Entwicklungen zu behalten, ist leichter gesagt als getan. Das Q2E-Team bildet sich daher laufend fort und gibt dieses Wissen gerne weiter. In eigenen KI.Seminaren verraten wir, worauf es bei der Content-Gestaltung wirklich ankommt oder wie Sie Ihren eigenen KI-Chatbot bauen können.Besprechen wir Ihre digitale Strategie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Unverbindlich, offen und mit konkretem Fokus auf das, was für Ihr Business zählt.
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