Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte 2026
Worauf Sie bei KI-Inhalten achten müssen
veröffentlicht: 13.07.2026
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Kaum ein Weg führt an der KI vorbei – auch nicht für Unternehmer:innen. Schnell verfasste Beitragstexte, in Sekunden generierte Social-Media-Beiträge samt Bild verlocken zum Einsatz von KI wie ChatGPT, Claude und Co. Die neue EU-KI-Verordnung (AI Act) schreibt ab August 2026 konkrete Transparenzpflichten vor.
Wir verraten in diesem Guide, was und wie gekennzeichnet werden soll, damit Sie Ihren Content rechtssicher veröffentlichen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Auch rückwirkend: Bereits erstellte Inhalte zählen mit, wenn sie ab diesem Tag veröffentlicht werden.
- Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung.
- Betroffen sind Deepfakes, Texte mit öffentlicher Relevanz, Chatbots sowie KI-generierte Videos und Tonaufnahmen.
- Ein allgemeiner Hinweis im Footer reicht nicht. Jeder Inhalt braucht seine eigene Kennzeichnung, direkt am Bild, im Video oder im Text.
- Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Kurze Faustregel
Wenn Sie KI nur als Entwurfshilfe nutzen und Beiträge fachlich prüfen, überarbeiten und selbst verantworten, sind Sie oft auf der sicheren Seite. Wenn Sie einen KI-Text oder ein KI-Bild praktisch unverändert veröffentlichen, sollten Sie mit einer Kennzeichnung rechnen.
Der Stichtag für die Kennzeichnungspflicht: 2. August 2026
Was muss gekennzeichnet werden?
Deepfakes (Bilder)
Gelten auch Ausnahmen für die KI-Kennzeichnungspflicht von Bildern?
Ja, synthetische Welten oder Comic-Stile, welche offensichtlich nicht real sind, müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Auch satirische Inhalte sind nicht betroffen.Rein privat genutzte KI-Deepfakes müssen ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. Aber um die eigene Familie oder Freunde nicht zu sehr in die Irre zu führen, sollten Sie es zumindest dazu sagen... 😉
Texte mit öffentlicher Relevanz
Werden z.B. Blogbeiträge vollständig mit KI generiert, entfällt ohne Prüfung und Redigierung durch einen Menschen auch das Urheberrecht (und er muss gekennzeichnet werden). Sie sollten daher jeden Text immer entsprechend überarbeiten.
Chatbots
Video und Ton
Bei KI-Avataren gilt: Auch hier muss erkennbar sein, wenn die Gefahr besteht, dass jemand diesen KI-Influencer mit einer echten Person verwechseln könnte.
KI-generierte Werbung
Die Gefahr der Irreführung
Werden Produktbilder mit KI »aufgehübscht«, kann dies im Zweifel als irreführende Werbung gewertet werden. Achten Sie daher bei der Bildoptimierung darauf, dass die Eigenschaften bzw. das Produkt nicht maßgeblich verändert werden.
Fake-Geschäftsräume täuscht ebenfalls über wesentliche Merkmale hinweg und ist ebenfalls wettbewerbswidrig. Auf Promis, die mithilfe von KI für Ihr Produkt werben, soll man ebenfalls verzichten (Betrug).
Wer mit Halluzinationen der KI wirbt, welche falsche Fakten erfindet, macht sich ebenfalls haftbar.
Wie muss ich Deepfakes und Co. nun kennzeichnen?
Mögliche Formulierungen für die Kennzeichnung
- "KI-generiert"
- "Dieser Inhalt wurde mit KI erzeugt"
- "Erstellt mit Hilfe von KI" > unser Favorit, da dieser Hinweis für alle Inhalte genutzt werden kann
- "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt"
- "Sie sprechen mit einem KI-Assistenten" (bei Chatbots)
Bitte nicht: allgemeiner Disclaimer
Ein allgemeiner Hinweis im Footer oder Impressum der Website zählt nicht, es muss jeder Inhalt selbst entsprechend gekennzeichnet werden.
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Bilder
Der Hinweis sollte gut sichtbar im Bild ersichtlich sein. Auf der Website kann man dafür den Bilduntertitel des jeweiligen Bildes nutzen. -
Videos
Platzieren Sie einen gut sichtbaren, klaren Hinweis zu Beginn des Videos. Optional kann dieser auch dauerhaft eingeblendet werden oder im Abspann ergänzt werden. Achten Sie darauf, dass der Hinweis nicht verdeckt wird.Bei Live-Videos sollte der Hinweis durchgehend sichtbar sein.
Auf Social Media wie Instagram, Facebook oder TikTok gibt es zudem einen Regler in der Beitragserstellung, den man nutzen sollte. Dieser kann auch für KI-generierte Texte oder Bilder genutzt werden.
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Ton/ Audio
Bei kurzen Audioclips unter 30 Sekunden reicht ein kurzer gesprochener Hinweis (z.B. "Diese Aufnahme wurde durch KI erstellt") zu Beginn. Längere Tonspuren müssen auch in der Mitte und am Ende nochmal mit dem Hinweis versehen werden.
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Texte mit öffentlicher Relevanz
Platzieren Sie den Hinweis am Anfang oder Ende des Textes oder Beitrages. Wir empfehlen immer die gleiche Stelle auf der Seite zu nutzen bzw. eine ungeprüfte 1-zu-1-Übernahme des generierten Inhaltes zu vermeiden.
Beispiele für KI-generierte Bilder und deren Kennzeichnung
Gibt's dazu noch mehr zu erfahren? – Ja, klar!
Quellen, Inspiration und zum Weiterlesen perfekt
- Europäische Kommission (2026): Kommission veröffentlicht Praxisleitfaden für die Markierung und Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Online unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_1328, letzter Zugriff am 13.07.2026
- Europäische Kommission (2026): Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten. Online unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content, letzter Zugriff am 13.07.2026
- Kaffeya, Kevin & Lexow, Lev (2026): KI-Content ohne Risiko - KI-Bilder & Videos rechtssicher nutzen und richtig kennzeichnen.
- WKO (2026): KI im Betrieb: Was ab dem 2. August 2026 zusätzlich zu beachten ist. Online unter: https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/ki-im-betrieb-ab-de.-august-2026-zusaetzlich-zu-beachten, letzter Zugriff am 27.07.2026