Seitenbereiche:

Ein Laptop neben einem Karton mit einer symbolischen Produktseite geöffnet
Erstellt mit KI

Gewährleistungslabel und GARAN-Label im Webshop richtig einbinden

Was Shop-Betreiber:innen ab 27. September 2026 anzeigen müssen

Veröffentlicht: 09.09.2026
Lesedauer: ca. 7 Minuten 
Wer physische Waren an Verbraucher:innen verkauft, muss ab 27. September 2026 das EU-Gewährleistungslabel gut sichtbar anzeigen. Für Produkte mit einer kostenlosen Herstellergarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware kommt zusätzlich das GARAN-Label dazu.

Wir verraten hier, worauf dabei zu achten ist und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 27. September 2026 gelten die neuen Informationspflichten. Sie betreffen alle Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden.
  • Das Gewährleistungslabel brauchen alle, die physische Waren an Verbraucher:innen verkaufen. Ein allgemeiner Hinweis auf der Website genügt, zum Beispiel im Footer. Zusätzlich muss es in die Bestellbestätigung.
  • Das GARAN-Label brauchen Sie nur für Produkte mit einer kostenlosen Herstellergarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware. Es ist produktbezogen und muss auf die Produktdetailseite, in den Checkout und in die Bestellbestätigung.
  • Beide Labels sind fertige Dateien der EU-Kommission und dürfen nicht verändert werden. Online ist die Farbversion Pflicht.

Wer braucht die neuen Labels?

Betroffen ist jedes Unternehmen, das physische Waren an Verbraucher:innen verkauft, online wie im Geschäft. Nicht betroffen sind Sie, wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen (B2B), ausschließlich Dienstleistungen anbieten oder ausschließlich digitale Produkte wie Software und Online-Kurse vertreiben.Wenn Sie neben Ihrer Dienstleistung auch nur eine Handvoll Produkte im Shop führen, greift die Pflicht für diese Produkte. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Anbieter für Online-Kurse bietet zusätzlich Bücher im Shop an. Für diese Bücher braucht es das Gewährleistungslabel.

Auf die gesetzliche Gewährleistung mussten Sie schon bisher hinweisen, etwa in den AGB. Jetzt kommt zusätzlich eine neue Form dazu: Der Hinweis muss künftig grafisch hervorgehoben und im EU-weit einheitlichen Layout erfolgen.

Wo gehört das Gewährleistungslabel in meinem Online-Shop hin?

Weil die gesetzliche Gewährleistung für alle Produkte gleich ist, genügt ein allgemeiner, gut auffindbarer Hinweis auf der Website. In der Praxis bietet sich der Footer an oder eine eigene, aus dem Footer verlinkte Seite. Zusätzlich muss das Label in der Bestellbestätigung enthalten sein.Das Gewährleistungslabel, offiziell «harmonisierte Mitteilung», ist eine fertige Grafik der EU-Kommission. Sie informiert darüber, dass für Waren in der EU mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten, was bei mangelhafter Ware zu tun ist und wo es weiterführende Informationen gibt. Ein QR-Code im Label führt zum EU-Portal «Ihr Europa».
Das Label für Gesetzliche Gewährleistung der EU

Wann brauche ich in meinem Shop das GARAN-Label?

Das GARAN-Label brauchen Sie nur dann,
  • wenn der Hersteller für ein Produkt eine Haltbarkeitsgarantie gewährt,
  • die für Verbraucher:innen kostenlos ist,
  • für die gesamte Ware gilt
  • und länger als zwei Jahre läuft.
Alle vier Bedingungen müssen gemeinsam erfüllt sein.

Ein Beispiel: Ein Händler für Outdoor-Spielzeug führt für Trampoline eine Herstellergarantie von fünf Jahren. Für diese Trampoline braucht er das GARAN-Label. Für den Rest des Sortiments genügt das Gewährleistungslabel.

Eine Garantie auf einzelne Komponenten zählt wiederum nicht. Die Go-Karts im Sortiment des gleichen Händlers bieten 3 Jahre Garantie auf den Rahmen, den Antrieb und das Zubehör, aber nicht auf das gesamte Gefährt. Das alles fällt nicht unter das GARAN-Label. Verwenden Sie es in diesen Fällen ausdrücklich nicht, sondern weisen Sie (weiterhin) klar darauf hin, dass die Garantie nur für dieses Bauteil gilt.

Welche Informationen stehen auf dem GARAN-Label?

Das Label besteht aus drei bearbeitbaren Feldern: der Garantiedauer in Jahren, der Marke des Herstellers und der Modellbezeichnung.Diese Daten werden in der Regel vom Hersteller geliefert. Halbe Jahre sind als 2,5 oder 4,5 zulässig, andere Nachkommastellen nicht. Titel, Symbole, QR-Code, Rahmen und die mehrsprachige Fußzeile bleiben unverändert.
GARAN-Label der EU Kommission

Wo muss ich das GARAN-Label im Shop anführen?

Das Label ist produktbezogen und kann deshalb nicht zentral hinterlegt werden. Es muss auf der jeweiligen Produktdetailseite eingebunden sein, klar erkennbar und in Farbe. Zusätzlich muss es unmittelbar vor dem Bestellabschluss erneut erscheinen, und zwar so, dass erkennbar ist, für welches Produkt im Warenkorb die Garantie gilt. Auch in der Bestellbestätigung muss es enthalten sein.Online ist eine geschachtelte Anzeige erlaubt, also eine verkürzte Darstellung, die per Klick oder Mouse-over das vollständige Label öffnet. Das hilft bei knappem Platz auf Produktseiten. Im Geschäft gehört das Label auf das Produkt, auf die Verpackung oder ans Regal, mindestens 95 x 100 mm groß.

Holen Sie sich die GARAN-Labels der Hersteller

Fragen Sie aktiv nach. Wenn Sie Produkte weiterverkaufen, hängt das GARAN-Label an einer Information, die Sie nicht selbst besitzen. Rechtlich greift die Pflicht zwar nur dann, wenn der Hersteller Ihnen die Garantieinformationen von sich aus zur Verfügung stellt. Sie müssen also nicht recherchieren. Trotzdem sollten Sie fragen.

Sie haben Ware, die das GARAN-Label braucht und wissen nicht, wo Sie in Ihrem Shop anfangen sollen?

Wir sehen uns Ihre Produktseiten und Ihren Bestellprozess an und unterstützen bei der Umsetzung.

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.

Worauf Sie beim Einbinden der Labels noch achten sollten

  • Das Label darf nicht verändert werden. Keine anderen Farben, keine andere Schrift, keine zusätzlichen Elemente, kein Zuschneiden, kein Verschieben des QR-Codes.
  • Im Online-Shop ist die Farbversion verpflichtend. Im Geschäft dürfen Sie auch die Schwarz-Weiß-Version verwenden.
  • Online gibt es keine fixe Mindestgröße für das Label, es muss aber in der Standardanzeigegröße vollständig lesbar bleiben.
  • Verstecken Sie das Gewährleistungslabel nicht per Mouse-Over oder Klick.
  • Verwenden Sie das GARAN-Label nicht für eine Garantie, die nur einzelne Bauteile oder Komponenten des Produktes abdeckt.
  • Platzieren Sie das GARAN-Label durchgehend auf der Produktseite, im Bestellprozess und in der Bestellbestätigung.
  • Ergänzen Sie den Alternativtext für die Labels, sodass es für Screenreader lesbar ist.
  • Sie brauchen das Label in allen Sprachen, in denen Ihr Shop verfügbar ist.
Leitlinien und Labels herunterladen

Wie gehen Sie die Umsetzung Schritt für Schritt an?

1

Prüfen Sie Ihr Sortiment

Verkaufen Sie physische Waren an Verbraucher:innen? Bei welchen Produkten könnte eine Herstellergarantie über zwei Jahre auf die gesamte Ware bestehen?

Bei Produkten, die kein GARAN-Label benötigen, genügt das Gewährleistungslabel z.B. im Footer.

2

Herstellerdaten einholen

Anfrage an alle relevanten Lieferanten, Antworten strukturiert ablegen.
3

Dateien holen

Die EU-Kommission stellt beide Labels als hochauflösende Vektordateien in allen EU-Sprachen bereit, dazu einen Leitfaden mit Beispieldarstellungen. Verwenden Sie ausschließlich diese Originaldateien (RGB für Digital, CMYK für Druck).
zur Seite der EU-Kommission
4

Technisch umsetzen

Das Gewährleistungslabel lässt sich recht einfach als allgemeinen Hinweis im Footer einbinden.

Das GARAN-Label muss je Produkt auf der Detailseite und im Bestellprozess (Checkout) platziert werden. Beide Labels sind in den Bestellbestätigungs-Mails zu ergänzen.

5

Team informieren und briefen

Ihr Verkaufsteam und Ihr Kundenservice sollten den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie in einem Satz erklären können.

Was Sie selbst erledigen können und wo wir unterstützen

Sie kennen Ihre Produkte und Hersteller. Nutzen Sie die Gelegenheit und erfragen Sie die Labels, sofern die Waren eine Garantie versprechen, die länger als 2 Jahre gilt.

Technisch anspruchsvoller wird es dort, wo das GARAN-Label dynamisch je Produkt ausgespielt, in Warenkorb, Bestellprozess und Bestätigungsmails eingebunden und barrierefrei umgesetzt werden soll. Wir unterstützen Sie dabei mit einer angepassten Lösung, die sich in Ihrem Webshop umsetzen lässt – auch für später hinzukommende Produkte.

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.

Häufige Fragen



Ab 27. September 2026. Maßgeblich ist der Vertragsabschluss: Die Pflichten gelten für alle Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden. Bestellungen davor sind nicht betroffen. 

Die Informationspflicht besteht ab dem Stichtag unabhängig davon, ob Ihr Shop vorbereitet ist. Fehlende Pflichtinformationen können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie später dran sind, setzen Sie zuerst das Gewährleistungslabel um, das ist schnell erledigt, und arbeiten Sie das GARAN-Label danach produktweise nach.

Nein. Das Gewährleistungslabel bezieht sich auf physische Waren. Für Dienstleistungen, Software, Online-Kurse und andere rein digitale Produkte ist es nicht vorgesehen. Sobald Sie zusätzlich Waren verkaufen, greift die Pflicht für diese Waren.

Nein. Sie brauchen das Gewährleistungslabel in jenen Sprachen, in denen Ihr Shop verfügbar ist. Ein rein deutschsprachiger Shop kommt mit der deutschen Fassung aus. Das GARAN-Label ist einheitlich gestaltet und enthält die Formulierung «Herstellergarantie in Jahren» bereits in allen EU-Amtssprachen.

Dann müssen Sie für dieses Produkt kein GARAN-Label anzeigen. Die Pflicht greift nur, wenn der Hersteller die Informationen zur Verfügung stellt. Sie sind nicht verpflichtet, selbst danach zu suchen. Sinnvoll ist die Nachfrage trotzdem, weil eine ausgewiesene Garantie ein Verkaufsargument ist.

Ja, aber nur auf Basis der EU-Vorlage. Bearbeitbar sind ausschließlich Garantiedauer, Marke und Modellbezeichnung. Die Vorlagen stehen als SVG, PNG und JPG zum Download bereit. Design, Farben, Schriftart und QR-Code dürfen nicht verändert werden.

Nein, das gilt nur für Produkte, die eine Garantie länger als 2 Jahre anbieten. Und auch hier gilt es nur auf die gesamte Ware. Haben nur Komponenten z.B. eine Garantie von 3 Jahren, gilt das Label nicht. Sie können aber weiterhin diese Informationen entsprechend auflisten.

Weitere Beiträge rund Rechtsthemen

Quellen, Inspiration und zum Weiterlesen perfekt

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient der ersten Einordnung.