Barrierefreiheit: Web-Zugänglichkeits-Gesetz

10.11.2021 • aktualisiert am 25.04.2022

Anfang Juli 2019 wurde im Nationalrat das »Web-Zugänglichkeits-Gesetz« beschlossen. Österreich geht damit einen Schritt in Richtung verstärkter Barrierefreiheit und damit verstärkter Zugänglichkeit von Online-Angeboten für alle Menschen.
Websites und mobile Anwendungen sollen für alle NutzerInnen zugänglich gestaltet werden. NutzerInnen haben hier die Möglichkeit, »Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen anzuzeigen und deren Beseitigung durchzusetzen.«

Geltend ist das Gesetz für alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, »sofern dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erzeugt und keine der Ausnahmebestimmungen greift (bestimmte Webinhalte wie Online-Kartenmaterial oder Extranet sind ausgenommen, teilweise mit zeitlicher Beschränkung).«

Bei der Umsetzung gilt die Richtlinie der Stufe AA nach WCAG 2.1.

Als Agentur begrüßen wir diesen Schritt, da wir auf Accessibility verstärkt aufmerksam machen möchten, weil wir von der Bedeutsamkeit des Themas überzeugt sind.

Referenzen, Quellen und zum Weiterlesen perfekt

Unsere bisherigen Projekte im Sinne der Barrierefreiheit/Accessibility:

Gibt's dazu noch mehr zu erfahren? – Ja, klar!

Wir geben gerne unser Wissen und unsere Erfahrungen weiter. Maßgeschneiderte Empfehlungen und Lösungen für die individuelle Online-Strategie gibt′s natürlich für alle unsere KundInnen (und alle, die es noch werden wollen) im Rahmen einer persönlichen Beratung in St. Pölten und Amstetten.